Aktuelles
4. Wertungsturnier in Wildpoldsried
Weiss, Robert – Alt, Michael – Papsdorf, Peggy
Turnier Zweiter – Turnier Gewinner – Turnier 3. (beste Dame)
Zum anderen gab es Differenzen bezüglich einer Entscheidung eines gerufenen Schiedsrichters. Der Widerspruch wurde vom Schiedsgericht angehört, ihm wurde aber nicht stattgegeben. Dies lag vor allem daran, dass man dem gerufenen Schiedsrichter leider nicht den gesamten Hergang mitgeteilt hat. Die zuerst gestellte Frage ging dahin, ob die Aussage eines Spielers der Gegenpartei zum Alleinspieler „Du machst keinen Stich mehr.“ als Kartenverrat gilt und somit das Spiel zugunsten des Alleinspielers beendet, sofern die Gegenpartei bis dato noch keine 60 Augen erreicht hat. Erst mit dem späteren Widerspruch kam die Ergänzung, dass der Alleinspieler in keinem Fall mehr einen Stich gemacht hätte. Da das Schiedsgericht dies aber nicht mehr anhand der Karten prüfen konnte, wurde das Urteil des Schiedsrichters bestätigt.
Prinzipiell ist nach 4.4.5 eine Spielabkürzung möglich, wenn die entsprechenden Bedingungen eingehalten werden. Für die Beweisführung ist es in dem Fall aber zwingend notwendig, dass alle Spieler ihre Karten auf der Hand behalten. Denn stimmt der Alleinspieler seinem Spielverlust nicht zu, muss die Gegenpartei den Beweis antreten, dass er sein Spiel tatsächlich in keinem Fall gewinnen konnte. Daher ist es in meinen Augen ratsamer, gegebenenfalls keine Abkürzung durchzuführen, sondern lieber das Spiel zu Ende zu führen. Wer trotzdem als Gegenspieler eine Spielabkürzung vornehmen möchte, sollte dann aber auch so regelfest aufgestellt sein, dass er sich felsenfest auf 4.4.5 berufen kann. Zusammen mit den gehaltenen Karten aller Spieler am Tisch hat der gerufene Schiedsrichter eine ordentliche Grundlage zur Entscheidung.
Marco Beyer